REISEVERSICHERUNG HIER AUSWÄHLEN UND ABSCHLIESSEN
Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses wie z.B. der unerwarteten Erkrankung Ihres Hundes nicht wie geplant antreten können,
erstattet Ihnen die HanseMerkur folgende Kosten:
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtnutzung des
Mietobjekts
- Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über
zwei
Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Reiserücktrittskosten-Versicherung tritt in Kraft, wenn ihr Hund plötzlich schwer erkrankt und nicht mit in den Urlaub fahren kann (Bescheinigung durch den
Tierarzt!)
- Natürlich deckt die Versicherung auch alle anderen unvorhergesehenen Ereignisse wie Schwangerschaft, Krankheit, Todesfall, plötzliche Arbeitslosigkeit aber auch den
Erhalt eines Arbeitsplatzes, Wiederholung von Prüfungen, Einberufung, Eigentumsschaden, Diebstahl usw.
- Wichtig: Alle mitreisenden Hunde müssen in den Reiseunterlagen bzw. im Mietvertrag genannt werden.
- Die Versicherung ist sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger
als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Sie brauchen übrigens Ihre Urlaubsreise nicht bei uns gebucht zu haben, um diese Versicherung abschliessen zu können.
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